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Kreisverwaltung: Bereiche: Zulassungsstelle Groß-Gerau: Abmeldung eines Fahrzeuges
 
Sie möchten Ihr Fahrzeug abmelden (außer Betrieb setzen)?

Seit Einführung der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) zum 01.03.2007 gibt es keine vorübergehende oder endgültige Stilllegung mehr, sondern nur noch eine Außerbetriebsetzung.

Bei der Außerbetriebsetzung wird seit 01.03.2007 das Kennzeichen des Fahrzeuges frei. Erfolgte die Außerbetriebsetzung bei uns, so kann es direkt bei der Außerbetriebsetzung z. B. für ein neues Fahrzeug für 3 Monate reserviert werden. Ansonsten kann es in der Regel umgehend von jedem unter 'Wunschkennzeichen' für 7 Tage reserviert werden, eine Verlängerung wäre unter unseren Telefonnummern möglich.

Bei einer Außerbetriebsetzung bei einer fremden Zulassungsbehörde, kann es bis zu 14 Tage dauern, bis das Kennzeichen wieder frei wird. Ebenso dauert es bei einer Außerbetriebsetzung bei einer "fremden" Zulassungsbehörde wesentlich länger, bis das Finanzamt eine Nachricht erhält. Um eventuelle Probleme zu vermeiden, sollte daher eine Außerbetriebsetzung immer bei der für das Kennzeichen zuständigen Behörde erfolgen.

Soll das Kennzeichen jedoch für die Wiederzulassung des außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges noch zur Verfügung stehen, so kann es bei der Außerbetriebsetzung für
ein Jahr auf dieses Fahrzeug reserviert werden.

Bei der Außerbetriebsetzung ist eine Erklärung über den Verbleib des Fahrzeuges und darüber, ob das Kennzeichen reserviert werden soll, abzugeben. Klären Sie diese Punkte eindeutig, falls Sie eine andere Person mit der Außerbetriebsetzung beauftragen wollen, da diese die Erklärung dann in Ihrem Namen abzugeben hat.

Achtung: Kennzeichenschilder alter Art, welche noch kein blaues Eurofeld haben, können bei der Wiederzulassung nicht mehr abgestempelt werden! Die entsprechende Übergangsregelung besteht nicht mehr. Solange Fahrzeuge mit alten Kennzeichen noch zugelassen sind, besteht natürlich noch Bestandsschutz. Werden solche Fahrzeuge aber nach Außerbetriebsetzung wieder zugelassen, sind neue EG-Kennzeichen zu fertigen.
 
Benötigte Unterlagen:
  • Fahrzeugbrief
  • Fahrzeugschein
  • Kennzeichenschilder
  • bei Abmeldung eines Pkws: Verwertungsnachweis oder Verbleibserklärung
 
Kosten:
  • 5,90 Euro (bis 16,10 Euro)
Download:

Zulassung
Emissionsschlüsselnummern + Auszug aus dem Bundesgesetzblatt
Feinstaubplaketten_Stand_01_01_07.pdf (514.01 KB / Acrobat PDF)
Liste der Finanzämter
Kfz-Steuer_2005_Liste_Finanzaemter.pdf (22.14 KB / Acrobat PDF)
Merkblatt zur Zulassung eines Kraftfahrzeuges in Hessen
Kfz-Steuer_2005_Merkblatt.pdf (18.72 KB / Acrobat PDF)
Vollmacht für die Zulassung eines Kraftfahrzeuges in Verbindung mit Erteilung einer Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer
Kfz_Vollmacht_2006.pdf (30.06 KB / Acrobat PDF)
Erklärung bei Zulassung eines Fahrzeuges auf Minderjährige
Erklaerung_Minderjaehrige.pdf (18.11 KB / Acrobat PDF)
Info-Blatt der Zulassungsstelle des Kreises Groß-Gerau
Info-Blatt.pdf (34.87 KB / Acrobat PDF)

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