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Der Kreis Groß-Gerau
 
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Kreisverwaltung: Bereiche: Zulassungsstelle Groß-Gerau: Ummeldung eines Fahrzeuges, das nicht aus dem Kreis GG kommt
 
Sie möchten ein Fahrzeug mit auswärtigem Kennzeichen im Kreis Groß-Gerau zulassen?

- nach Umzug von außerhalb
- nach Kauf eines Fahrzeuges von außerhalb

Kennzeichenmitnahme:

Soweit Sie aus einem anderen hessischen Zulassungsbezirk in den Kreis Groß-Gerau gezogen sind, besteht bei einem noch zugelassenen Fahrzeug jetzt die Möglichkeit, im Zuge der Ummeldung des Fahrzeuges bei der Zulassungsbehörde, das bisherige hessische Kennzeichen zu behalten.
Die Vorlage des Fahrzeugbriefes wäre dann nicht erforderlich, soweit es sich um eine "Zulassungsbescheinigung Teil II" handelt. Bei einem Fahrzeugbrief alter Art ist dieser auch bei Kennzeichenmitnahme vorzulegen. Auch wenn Sie Ihre neue Adresse in den Fahrzeugbrief eingetragen haben wollen, ist dieser immer mit vorzulegen.
Bitte beachten Sie jedoch, dass bei einer Kennzeichenmitnahme das "alte" Finanzamt für die Kfz-Steuer zuständig bleibt.
Bei einer Kennzeichenmitnahme wird zum Teil keine neue eVB benötigt, nämlich immer dann, wenn schon ein Fahrzeugbrief neuer Art, eine "Zulassungsbescheinigung Teil II" existiert. Bei Fahrzeugbriefen alter Art ist sehr oft eine eVB nötig, bringen Sie daher sicherheitshalber eine mit.
 
Benötigte Unterlagen:
  • gegebenenfalls Fahrzeugbrief
  • gegebenenfalls eVB-Nummer (früher "Deckungskarte ")
  • Bankverbindung (zum Einzug der Kfz-Steuer)
  • gültige HU-Bescheinigung ("TÜV") im Original
  • wenn das Fahrzeug zugelassen ist:
    Fahrzeugschein und Kennzeichenschilder
  • wenn das Fahrzeug stillgelegt ist:
    grüne Abmeldebescheinigung oder EG-Fzg.Schein = ZB I
  • evtl. Vollmacht (siehe LINK unten!)

    zusätzlich:

    bei Privatpersonen:
  • gültiger original Personalausweis oder Pass

    bei Firmen:
  • Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
    (nicht älter als 3 Jahre, wenn älter s. u. 'Firmenzulassung')
  • gültiger original Personalausweis oder Pass der unterschriftsberechtigten Person
 
Kosten:
  • 27,40 Euro (bis 35,60 Euro)
  • zuzüglich 10,20 Euro bei Wunschkennzeichen
  • zuzüglich 2,60 Euro falls das Wunschkennzeichen vorher reserviert wurde
  • zuzüglich eventueller Schilderkosten beim Schildermacher
siehe auch:
- Wunschkennzeichen
- kleine Kennzeichen
- Vollmacht
- Firmenzulassung
- Wiederanmeldung
Download:

Zulassung
Liste der Finanzämter
Kfz-Steuer_2005_Liste_Finanzaemter.pdf (22.14 KB / Acrobat PDF)
Merkblatt zur Zulassung eines Kraftfahrzeuges in Hessen
Kfz-Steuer_2005_Merkblatt.pdf (18.72 KB / Acrobat PDF)
Vollmacht für die Zulassung eines Kraftfahrzeuges in Verbindung mit Erteilung einer Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer
Kfz_Vollmacht_2006.pdf (30.06 KB / Acrobat PDF)

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