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Der Kreis Groß-Gerau
 
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Kreisverwaltung: Bereiche: Untere Wasserbehörde: Fischereierlaubnis
 
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Hierzu benötigen Sie einen Fischereischein.

Der Fischereischein wird von der Gemeinde oder Stadtverwaltung Ihres Hauptwohnsitzes, in der Regel im Bürgerbüro, erteilt.
Er berechtigt zur Ausübung der Fischerei.

Fischereischeine, welche von anderen Staaten ausgestellt wurden, berechtigen nicht zur Ausübung der Fischerei in Hessen.

Neben dem Fischereischein ist für die Ausübung der Fischerei noch die Zustimmung des jeweiligen Fischereiberechtigten (durch die sogenannten "Fischereierlaubnisscheine") notwendig.
 
Benötigte Unterlagen:
    Prüfungszeugnis über die erfolgreich abgelegte Fischerprüfung und Personalausweis/Reisepass (beides bei Erstantrag in der jeweiligen Wohnsitzgemeinde), 2 Passfotos, ca. 35 x 45 mm
 
Kosten:
    Für die Erteilung eines Fischereischeines werden Gebühren und die Fischereiabgabe erhoben. Mit der Fischereiabgabe finanziert das Land Hessen Fischeinrichtungen. Die Kosten betragen:
    Jahresfischereischein 12,50 €
    Sonderfischereischein 12,50 €
    Fünfjahresfischereischein 36,00 €
    Zehnjahresfischereischein 68,00 €
    Jugendfischereischein 7,50 €
    Fünfjahresjugendfischereischein 23,00 €

Kontakt:
Bürgerbüros, bzw. Fischereischeinausgabestellen bei den Gemeinde- und Stadtverwaltungen im Kreis Groß-Gerau
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