|
|
|
| |
|
Kreisverwaltung: Bereiche: Untere Wasserbehörde:
Hochwasser; Überschwemmungsgebiete
|
| |
Maßnahmen am Gewässer, im Uferbereich oder im Überschwemmungsgebiet eines Gewässers
Die Flächen an einem Gewässer, in denen ein Hochwasser auflaufen kann, sind Überschwemmungsgebiete, wie bspw. vor den Deichen an Rhein und Main oder an Bachläufen. Diese Bereiche sind im Hinblick auf den Hochwasserrückhalt besonders zu schützen. Bauliche Maßnahmen können nur unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden. Nähere Informationen erhalten Sie hier: Hochwasserschutz – Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Umwelt Hochwassergefahrenkarten – Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Umwelt Region-Starkenburg sowie in unseren Merkblättern im Downloadbereich.
|
| |
|
Benötigte Unterlagen: |
- Baumaßnahmen im/am Gewässer, im Uferbereich oder Überschwemmungsgebiet bedürfen u. U. der wasserrechtlichen Zulassung. Über die Zulässigkeit von Vorhaben entscheidet die Wasserbehörde im Einzelfall. Es empfiehlt sich, vorab mit der Wasserbehörde Kontakt aufzunehmen.
|
| |
|
|
|
|
|