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Der Kreis Groß-Gerau
 
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Kreisverwaltung: Bereiche: Standesamtsaufsicht:
 
Vorbeglaubigungen

Personenstandsurkunden und Bescheinigungen, die im Kreis Groß-Gerau ausgestellt wurden und bei einer ausländischen Behörde vorgelegt werden sollen, müssen beim Landratsamt vorbeglaubigt werden; diese ist gebührenfrei.

Die Urkunden / Bescheinigungen müssen anschließend beim Regierungspräsidium Darmstadt in Form einer Apostille überbeglaubigt werden.
 
 
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