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Kreisverwaltung: Bereiche: Kreissozialamt - Fachbereichsleitung:
Leistungen der Erholungshilfe/Altenhilfe im Rahmen der Kriegsopferfürsorge
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Sie möchten einen Antrag auf Erholungshilfe/Altenhilfe stellen?
Voraussetzungen Sie haben durch eine militärische oder militärähnliche Dienstverrichtung einen gesundheitlichen Schaden erlitten oder sind Hinterbliebene einer an einer Beschädigung verstorbenen Person. Der Kreis Groß-Gerau ist als örtlicher Träger der Kriegsopferfürsorge zuständig für die Entgegennahme und die Bearbeitung der Anträge auf einen Zuschuss zu einer frei gewählten Erholungsmaßnahme für den anspruchsberechtigten Personenkreis.
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Kontakt: |
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Ab dem 01.12.2002 ist der Landeswohlfahrtsverband Hessen, Hauptfürsorgestelle, Steubenplatz 16, 64293 Darmstadt, für diese Leistungsgewährung zuständig.
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