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Kreisverwaltung: Bereiche: Orden und Ehrenzeichen: Orden und Ehrungen - Verdienstorden
 
Alto Texto Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland

1. Allgemeines

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Ausführliche Informationen zum Thema Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland finden Sie auch auf der Internetseite des Bundespräsidenten.

2. Antragstellung

Zur Antragstellung benötigen wir folgende Daten der vorgeschlagenen Person:

  • Angaben zur Person
    Vorname und Zuname, Geburtsdatum und Geburtsort, vollständige Wohnungsanschrift, genaue Berufsbezeichnung

  • Übersicht über den Ausbildungs- und Berufsweg (Lebenslauf)

  • Darstellung aller ehrenamtlichen Tätigkeiten

  • gegebenenfalls Übersicht über den politischen Werdegang

  • gegebenenfalls Übersicht über die Zugehörigkeit zu Organen der Stadt, Gemeinde, des Kreises usw. und der damit verbundenen Tätigkeiten in Ausschüssen, Verbänden und Kommissionen

  • Konkrete Angaben über die besonderen Verdienste der oder des Vorgeschlagenen

  • Wenn möglich sollten Institutionen benannt werden (mit Anschrift), die über die Verdienste der oder des Vorgeschlagenen Auskunft geben können

Möglichst vollständige Angaben zu den einzelnen Punkten erleichtern und verkürzen die Bearbeitung des Vorschlags erheblich.

Im Prüfungsverfahren werden alle Institutionen, Vereine, Verbände und Gremien, in denen der oder die Vorgeschlagene ehrenamtlich tätig ist oder war und Verdienste erworben hat, angeschrieben und zu dem Vorschlag gehört.
Die Prüfung des Antrags kann deshalb mehrere Wochen oder Monate in Anspruch nehmen.

Das Ergebnis der Prüfung wird in einem Bericht, bei Befürwortung der Auszeichnung in einem Bericht mit Vorschlagsbegründung zusammengefasst und mit dem entscheidungsreifen Vorgang der Hessischen Staatskanzlei vorgelegt. Die Fachministerien, in deren Zuständigkeitsbereich Verdienste erworben wurden, erhalten gleichzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme.
Die Hessische Staatskanzlei legt den Vorgang dem Bundespräsidialamt in Berlin zur endgültigen Entscheidung vor.

3. Aushändigung

Die Auszeichnung wird grundsätzlich der Behörde übersandt, die den Bericht vorgelegt hat. Der Ministerpräsident behält sich vor, Orden und Urkunde selbst zu überreichen oder die Leitung eines Ministeriums damit zu beauftragen.

Herr Landrat Will überreicht Auszeichnungen wie den Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen einer kleinen Feierstunde im Landratsamt Groß-Gerau. Im Jahr finden ca. vier Feierstunden statt.
 
Kontakt:
Frau U. Kraus
Zimmer 144
Telefon (06152) 989-311
Telefax (06152) 989-697
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