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Kreisverwaltung: Bereiche: Sozialdienst/Integration:
Asylbewerber/innen, Jüdische Emigranten und sonstige Flüchtlinge
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Sie haben Fragen zu Asylbewerber/innen, Jüdischen Emigranten und sonstigen Flüchtlingen?
Der Kreis Groß-Gerau hat nach einem gewissen Verteilerschlüssel eine bestimmte Anzahl von Asylbewerber/innen pro Jahr aufzunehmen. Die Zuweisung erfolgt in den meisten Fällen durch die Landeseinweisungstelle in Gießen oder durch Zuzug aus anderen Landkreisen oder kreisfreien Städten. Vom Kreis Gross-Gerau aus werden die Asylbewerber/innen wiederum auf die 14 kreisangehörigen Kommunen weiterverteilt und sind dort überwiegend in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. Auch können Privatunterkünfte durch Familienangehörige oder Privatpersonen zur Verfügung gestellt werden. Dieser Personenkreis kann durch eine polizeiliche Anmeldung bei den Kommunen mit den finanziellen Hilfen und Unterstützungen, die das Asylbewerberleistungsgesetz vorsieht, ausgestattet werden. Vom Kreis Groß-Gerau erhalten diese Personen eine sogenannte Zuweisungsverfügung und können den Wohnsitz in dem ihnen zugewiesenen Ort nehmen. Alle weiteren Hilfeleistungen werden in Zusammenarbeit mit den in Frage kommenden Behörden und Institutionen direkt vor Ort durch entsprechend geschultes Fachpersonal initiiert und auch so weit wie möglich unterstützend begleitet. Für weitere Informationen steht Ihnen der Fachdienst Sozialdienst/Integration mit seinen Ansprechpartnern zur Verfügung.
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Kontakt: |
Frau F. Laghai Tel.: 06152/989 544 eMail: f.laghai@kreisgg.de Herr A. Schilling Tel.: 06152/989 544 eMail: a.schilling@kreisgg.de
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