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Kreisverwaltung: Bereiche: Wirtschaftliche Jugendhilfe:
Bezuschussung von Kosten im Bereich der ambulanten Hilfen für seelisch Behinderte bzw. von einer seelischen Behinderung Bedrohten (Legasthenie/Dyskalkulie)
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Sie möchten sich über die Verfahrensweise bezüglich der Bezuschussung im Bereich der Legasthenie/Dyskalkulie informieren?
Hierzu gibt es folgende Informationen: Nach formloser Antragstellung ist zur Prüfung des Antrags die Vorlage eines Gutachtens, z. B. eines Kinder- und Jugendpsychiaters bzw. entsprechend ausgebildeten Facharztes, eines Schulberichtes und eines Seh- und Hörtestes erforderlich. Die Entscheidung erfolgt nach abschließender Begutachtung der eingereichten Unterlagen durch das Kreisjugendamt.
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Kosten: |
Die Bearbeitung und die Beratung erfolgen kostenfrei.
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Kontakt: |
Der Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau - Kreisjugendamt - Wilhelm-Seipp-Str. 4 64521 Groß-Gerau Ansprechpartner: Herr H. Kreft, Telefon (06152) 989 684, Telefax (06152) 989 624
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