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Der Kreis Groß-Gerau
 
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Kreisverwaltung: Bereiche: Wirtschaftliche Jugendhilfe: Bezuschussung von Kosten im Bereich der ambulanten Hilfen für seelisch Behinderte bzw. von einer seelischen Behinderung Bedrohten (Legasthenie/Dyskalkulie)
 
Sie möchten sich über die Verfahrensweise bezüglich der Bezuschussung im Bereich der Legasthenie/Dyskalkulie informieren?

Hierzu gibt es folgende Informationen:

Nach formloser Antragstellung ist zur Prüfung des Antrags die Vorlage eines Gutachtens, z. B. eines Kinder- und Jugendpsychiaters bzw. entsprechend ausgebildeten Facharztes, eines Schulberichtes und eines Seh- und Hörtestes erforderlich. Die Entscheidung erfolgt nach abschließender Begutachtung der eingereichten Unterlagen durch das Kreisjugendamt.
 
Kosten:
    Die Bearbeitung und die Beratung erfolgen kostenfrei.
Kontakt:
Der Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
- Kreisjugendamt -
Wilhelm-Seipp-Str. 4
64521 Groß-Gerau

Ansprechpartner:

Herr H. Kreft, Telefon (06152) 989 684, Telefax (06152) 989 624

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