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Kreisverwaltung: Bereiche: Eingliederungshilfe für Behinderte:
 
Der Fachdienst "Eingliederungshilfe für Behinderte" hat im Wesentlichen über Kostenübernahmeanträge für Maßnahmen, die die Folgen einer Behinderung mildern oder beseitigen, eine drohende Behinderung verhüten oder behinderte Personen in die Gesellschaft eingliedern, zu entscheiden.
 
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