Sie möchten einen Antrag auf Eingliederungshilfe für Behinderte stellen oder sich darüber informieren?
Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ist eine Leistung für Personen, die nicht nur vorübergehend körperlich, geistig oder seelisch wesentlich behindert oder die von einer Behinderung bedroht sind. Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Maßnahmen zu finanzieren, die eine drohende Behinderung verhüten oder eine vorhandene Behinderung oder deren Folgen beseitigen oder mildern und die behinderte Personen in die Gesellschaft eingliedern. Hierzu gehören u. a. folgende Arten der Hilfegewährung: - Heilpädagogische Leistungen für Kinder, die noch nicht eingeschult sind (z. B. Frühförderung, Integration in Regelkindergärten) - Hilfen zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft (z . B. Hausnotruf, Integration im Hortbereich) - Hilfen zu einer angemessenen Schulausbildung (z. B. Integrationshelfern, Schulbegleitung) - ambulante oder stationäre Behandlung oder sonstige ärztliche oder ärztlich verordnete Maßnahmen zur Verhütung, Beseitigung oder Milderung der Behinderung (z. B. Leistungen bei Sprachtherapie, Autismus etc.) - Hilfen zum selbstbestimmten Leben behinderter Menschen in betreuten Wohnmöglichkeiten - Hilfen bei der Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer Wohnung, die den besonderen Bedürfnissen der behinderten Menschen entspricht Für weitere Informationen und Terminvereinbarung steht Ihnen der Fachdienst Eingliederungshilfe mit seinen Ansprechpartnern zur Verfügung.
|