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Der Kreis Groß-Gerau
 
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Kreisverwaltung: Bereiche: Eingliederungshilfe für Behinderte: Behindertenfahrdienst für gehunfähige Schwerbehinderte
 
Alto Texto Sie möchten einen Antrag auf Nutzung des Behindertenfahrdienstes stellen?

Außergewöhnlich gehbehinderten oder bewegungsunfähigen Schwerbehinderten soll die Möglichkeit der Teilnahme am kulturellen und gesellschaftlichen Leben erleichtert werden.

Anspruchsvoraussetzungen:
    - Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG
    - Antragsteller dürfen nicht über ein eigenes Kraftfahrzeug verfügen
    - Antragsteller müssen im Kreis Groß-Gerau wohnhaft sein
    - die Einkommensgrenze zum 01.07.2009 setzt sich zusammen aus
    a) Grundbetrag in Höhe von 718,00 Euro
    b) zuzüglich Familienzuschlag für jede weitere im Haushalt lebende Person in Höhe von 252,00 Euro
    c) zuzüglich Kosten der Unterkunft.


Bei entsprechender Berechtigung stehen monatlich 6 Fahrgutscheine zur Verfügung (4 für Fahrten innerhalb des Wohnortes und zwei für Fahrten bis zu einem Umkreis von 50 km), die bei ansässigen Taxiunternehmen oder Fahrdiensten mit Spezialfahrzeugen eingelöst werden können.

Zu Fragen der Antragstellung steht Ihnen der Fachdienst Eingliederungshilfe mit seinen Ansprechpartnern zur Verfügung.
 
Benötigte Unterlagen:
    Die entsprechenden Antragsunterlagen können unter der angegebenen Adresse/Telefonnummer angefordert werden.
 
Kontakt:
Frau K. Jourdan 06152/989 350
Herr J. Leuthäußer 06152/989 454
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