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Kreisverwaltung: Bereiche: Denkmalschutz: Denkmalschutzrechtliche Genehmigung
 
Sie möchten einen Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung stellen?

Bei bestimmten Veränderungen, wie z.B. Austausch von Fenstern und Dacheindeckungen, Außenanstrich und Verputz an einem denkmalgeschützten Gebäude bedarf es einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung.
Wir empfehlen hierbei sich vorab in einem persönlichen Gespräch von uns beraten zu lassen.
 
Benötigte Unterlagen:
    Baumaßnahme: Austausch von Fenstern / Werbeanlage bis 0,6 qm Größe
  • Kartenauszug ohne Ortsvergleich <3-fach>
  • Fotos <3-fach>
  • Baubeschreibung <3-fach>

    Baumaßnahme: neue Dacheindeckung mit Wärmedämmung / neue Dacheindeckung mit Austausch von Sparren
  • Kartenauszug ohne Ortsvergleich <3-fach>
  • Details <3-fach>
  • Baubeschreibung <3-fach>
 
Kosten:
    Für die denkmalschutzrechtliche Genehmigung entstehen keine Verwaltungsgebühren.
Kontakt:
Die für die jeweilige Gemeinde bzw. Stadt zuständigen Sachbearbeiter/in finden Sie auf dieser Seite.

Download:

Bauamt
Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung
Antrag_denkm_Gen.pdf (164.92 KB / Acrobat PDF)
Benötigte Katasterunterlagen für Ihr Vorhaben.
Katasterunterlagen.pdf (37.57 KB / Acrobat PDF)

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