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Kreisverwaltung: Bereiche: Bauaufsicht: Baugenehmigungsfreie Vorhaben außerhalb der Ortslage (Außenbereich)
 
Welche baulichen Vorhaben außerhalb der Ortslage (Außenbereich) sind genehmigungsfreigestellt?

Der Außenbereich (außerhalb der Ortslage) ist grundsätzlich von jeglicher Bebauung freizuhalten und die Errichtung von baulichen Anlagen sind zunächst unzulässig.
Lediglich Anlagen, die einer bevorrechtigten Nutzung zuzuordnen sind, können zugelassen werden.

Folgende Anlagen werden zugelassen:

  • Bienenhaus ab einem Besatz von 10 Völkern

  • Gerätehütten für die Obstbaumpflege ab 50 Bäumen

  • offene Unterstände für die Pferdehaltung


  • Gebäude unter 30 qbm umbauten Raum sind baugenehmigungsfrei; ggf. ist jedoch eine naturschutzrechtliche Genehmigung erforderlich. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Groß-Gerau.

    Bei Gebäuden über 30 qbm umbauten Raum ist ein Bauantrag zu stellen.
     
    Kontakt:
    Untere Bauaufsichtsbehörde:
    Die für die jeweilige Gemeinde bzw. Stadt zuständigen Sachbearbeiter/in finden Sie auf dieser Seite.

    Untere Naturschutzbehörde:
  • Bei grundsätzlichen Fragen zu baulichen Anlagen im Außenbereich:
    Herr Pawellek, Tel. (06152) 989 182

  • Bei konkreten Vorhaben (Neubau von Hütten, Unterständen, Zäunen, etc. ) im Südkreis, einschließlich Riedstadt, Groß-Gerau und Büttelborn:
    Herr Heinrichs, Tel. (06152) 989 335

  • Bei konkreten Vorhaben (Neubau von Hütten, Unterständen, Zäunen, etc. ) im Nordkreis, einschließlich Trebur und Nauheim:
    Frau Welz, Tel. (06152) 989 509
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