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Kreisverwaltung: Bereiche: Amtsärztlicher Dienst:
Überprüfung der Reisefähigkeit
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Sie müssen einen Nachweis über Ihre Reisefähigkeit bzw. Reiseunfähigkeit vorlegen?
Nach Beauftragung des Gesundheitsamtes durch die Ausländerbehörde des Kreises oder die Ausländerbehörde des Main-Taunus-Kreises erfolgt eine Bearbeitung durch das Gesundheitsamt. Hierzu ist die Vorlage eines fachärztlichen Gutachtens erforderlich. Die Mindeststandards, die ein solches Gutachten zu erfüllen hat, sind beim Gesundheitsamt oder bei der Ausländerbehörde zu erfragen. Für die persönliche Vorstellung erfolgt eine Benachrichtigung.
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Benötigte Unterlagen: |
- Paß
- ärztliche bzw. fachärztliche Unterlagen
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Kosten: |
- Die Verwaltungsgebühr beträgt 110,00 €.
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Kontakt: |
Frau S. Stork Zimmer 005 Tel. (06152) 989 132 FAX. (06152) 989 174 oder Frau A. Brandner Zimmer 005 Tel. (06152) 989 206 FAX. (06152) 989 174
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Besonderes:
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Falls Sie der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig sind, so bringen Sie sich bitte eine erwachsene Person Ihres Vertrauens zum Übersetzen mit.
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