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Kreisverwaltung: Bereiche: Amtsärztlicher Dienst: Überprüfung der Reisefähigkeit
 
Alto Texto Sie müssen einen Nachweis über Ihre Reisefähigkeit bzw. Reiseunfähigkeit vorlegen?

Nach Beauftragung des Gesundheitsamtes durch die Ausländerbehörde des Kreises oder die Ausländerbehörde des Main-Taunus-Kreises erfolgt eine Bearbeitung durch das Gesundheitsamt. Hierzu ist die Vorlage eines fachärztlichen Gutachtens erforderlich. Die Mindeststandards, die ein solches Gutachten zu erfüllen hat, sind beim Gesundheitsamt oder bei der Ausländerbehörde zu erfragen. Für die persönliche Vorstellung erfolgt eine Benachrichtigung.
 
Benötigte Unterlagen:
  • Paß
  • ärztliche bzw. fachärztliche Unterlagen
 
Kosten:
  • Die Verwaltungsgebühr beträgt 110,00 €.
Kontakt:
Frau S. Stork
Zimmer 005
Tel. (06152) 989 132
FAX. (06152) 989 174 oder

Frau A. Brandner
Zimmer 005
Tel. (06152) 989 206
FAX. (06152) 989 174
Besonderes:
Falls Sie der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig sind, so bringen Sie sich bitte eine erwachsene Person Ihres Vertrauens zum Übersetzen mit.
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