Sie möchten Informationan über Generalvollmachten oder Vorsorgevollmachten?
Durch das Erstellen einer Altersvollmacht haben Sie die Möglichkeit, Personen Ihres Vertrauens in der Form zu bevollmächtigen, dass eine gesetzliche Betreuung nicht notwendig wird. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, seinen Willen in einer Vollmacht festzulegen. Die Generalvollmacht gibt dem Bevollmächtigten das Recht, für alle Lebensbereiche zu entscheiden, und zwar bereits ab dem Zeitpunkt der Vollmachtserteilung. Sie wird sofort dem Bevollmächtigten ausgehändigt und muss nicht mehr hinterlegt werden. Die Vorsorgevollmacht gilt erst dann, wenn jemand seine Angelegenheiten krankheitsbedingt nicht mehr eigenständig regeln kann. Sie sollte ebenfalls bei einer Person ihres Vertrauens aufbewahrt werden, damit sie im Notfall benutzt werden kann. Sie können die Vollmacht notariell beglaubigen lassen, das ist aber nicht erforderlich. Es ist ratsam, mit Ihrem Hausarzt darüber zu sprechen, der ggf. Ihre Geschäftsfähigkeit bezeugen kann. Da einige Besonderheiten zu beachten sind, damit diese Verfügungen, Vollmachten usw. möglichst im Sinne der ausstellenden Personen greifen, ist eine persönliche Beratung zu empfehlen. Ansprechpartner sind die Beratungs- und Koordinationsstellen oder der Betreuungsverein des Caritasverbandes in Rüsselsheim.
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